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Starktonhörner im Einsatz

Verwendung finden die Hörner fast ausschließlich in den Einsatzfahrzeugen bzw. den Autos der Polizei, der Feuerwehr und des Unfallrettungsdienstes. Diese spezielle Hupe mit den beiden Tönen ist laut und beinahe jedem bekannt. Der Einsatz des Starktonhornes wird im § 38 der StVO geregelt. Starkton-Hörner dürfen nur bei Fahrzeugen eingesetzt werden, die auch mit Blaulicht ausgerüstet sind. Den Kreis der Benutzer regelt die StVO mit § 52. Die bekanntesten Benutzer sind die Polizei, die Feuerwehr und die Rettungsdienste. Aber auch der THW und der Zoll dürfen das Horn verwenden. Oft auch Martin-Horn genannt, ist das Starktonhorn eine Hupe der besonderen Art. Die Firma Martin hatte 1932 die erste Sondersignalanlage entwickelt. Ein Mehrtonhorn mit einem speziellen Signalton. Auf diese Entwicklung folgte das heute bekannte Starktonhorn. Jedes Horn wird durch ein Klangfolge-Steuergerät abwechslungsweise kurz aktiviert. Das ergibt dann die bekannte Signalfolge der Starktonhörner, meistens in Verbindung mit einer blauen Rundumleuchte. Hersteller wie Hella haben das Starktonhorn in der Nennspannung 12V und 24V im Programm. Diese erzeugen eine Lautstärke von 110 dB (A). Nur ein lautes Horn wird im Innenraum Ihres Fahrzeuges vernommen.

In Europa wird das Signal des Starktonhornes neben Deutschland noch in Österreich und der Schweiz verwendet. Die Schweiz verwendet eine etwas andere Folge im Klang. Es gibt zum Thema Signalhorn keine ECE-Norm zur Regelung der Sondersignale. Alternativ zum Starktonhorn gibt es die Sirene, deren Starkton besonders aus den USA bekannt ist. Das Signal erzeugt hier kein Hupen, sondern das Horn ertönt über einen Lautsprecher. Er wird elektronisch angesteuert und erzeugt eine Abfolge an Heul-Signalen. In Deutschland wird momentan geprüft, ob dieses Signalhorn langfristig das Sondersignal der Starktonhupe eventuell ersetzen wird. Fahrzeuge mit diesem Signalhorn können verschiedene Sondersignale erzeugen.

 

Starktonhorn im ProLux Online Shop

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Starktonhorn

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Starktonhörner für Fahrzeuge und LKW werden zur Erzeugung des Sondersignales gemäß StVO verwendet. Zwei Signalhörner mit unterschiedlichen Tonfrequenzen (360 Hz - 630 Hz) erzeugen das bekannte Folgetonsignal. Näheres dazu regelt die DIN 14610. Ein Fahrzeug mit dieser Hupe hat in Verbindung mit Blaulicht absolutes Vorfahrtsrecht. Bei Hersteller wie z.B. Hella finden sich diese Hörner im Programm.

    • Art.Nr.: 205607
      • Spannung: 12 V
      95,00 €
      • Art.Nr.: 205707
        • Spannung: 24 V
        128,00 €
        • Art.Nr.: 830901ho
          • Motiv: HO - Horn
          • Farbe: grün
          • Spannung: 12 V
          17,90 €
          • Art.Nr.: 830891ho
            • Motiv: HO - Horn
            • Farbe: grün
            • Spannung: 24 V
            17,90 €
          Alle Preise zzgl. MwSt. und Versand

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