MIT SICHERHEIT SPAREN
Schnell Handeln und De-minimis Förderung sichern!
De-minimis sind staatliche Fördermittel vom Bundesamt für Güterverkehr, die jedes Unternehmen beantragen kann das ein schweres Nutzfahrzeug, d.h. ein Kraftfahrzeug ab 7,5 to betreibt. Ausgenommen sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen, z.B. Unterfahrlift.
Die De-minimis sollen die Unternehmen bei bestimmten Maßnahmen zur ÜBEROBLIGATORISCHEN SICHERHEITSAUSSTATTUNG finanziell unterstützen, aber alle Zuschüsse sind so gering, dass keine Wettbewerbsverzerrung stattfinden kann.
Defininition ,,ÜBEROBLIGATORISCHE SICHERHEITSAUSSTATTUNG''
Sicherheitsausstattung, die über das gesetzlich festgelegte hinausgeht. Also zusätzlich am Abschleppfahrzeug oder als persönliche Ausstattung zur Verfügung gestellt wird.
Wie bekomme ich die Förderung?
- Durch einen form- und fristgerechten Antrag (Anfang Januar bis Ende September) über das eService Portal
- Nachweis (mit Fahrzeugschein)
Wie hoch ist die Förderung?
- Pro Fahrzeug bis zu 2.000 EUR
- Absoluter Höchstbetrag 33.000 EUR
Beispiele zu den förderfähigen Produkten
So beantragen Sie die Förderung
1. Antrag downloaden, ausfüllen und bis zum 30.09.2023 an das eService-Portal des BAG senden oder den Antrag elektronisch ausfüllen. Zuwendungsbescheid abwarten.
Antrag hier herunterladen
2. Gewünschte Ausstattung auswählen und bei ProLux bestellen. Die Abrufzeit beträgt 5 Monate, ansonsten verfällt die Zuwendung.
3. Nach Erhalt der Ware einfach den Nachweisantrag ausfüllen und an das BAG senden.
Ihre Ansprechpartner
Tel: 07304 / 96 95 0
Hartmut Früh
Jörg Busies
Hinweis: Abgebildete Produkte sind beispielhaft; die Förderung muss im Vorfeld entsprechend geprüft werden. Eine abschließende Prüfung der Förderfähigkeit konkreter Maßnahmen erfolgt erst im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens.
Siehe dazu https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Deminimis/deminimis_node.html