Worin unterscheidet sich die Umriss- von der Begrenzungsleuchte?
Umrissleuchten werden so an den Fahrzeugen angebracht, dass sie in beide Fahrtrichtungen strahlen können. Nach vorne weiß und nach hinten rot. Sie sollte so hoch wie möglich am Fahrzeug angebracht sein. Begrenzungsleuchten hingegen sind nur an der Fahrzeugfront, mit Lichtstrahlung nach vorne und in der Leuchtfarbe weiß zulässig (§ 51 StVZO). Die Leuchten dürfen maximal 1500 mm in der Fahrzeughöhe angebracht werden.
Anwendungsmöglichkeiten für Umrissleuchten
Unsere Umrissleuchten werden zur Kenntlichmachung von Fahrzeugbreiten bzw. Fahrzeughöhen bei Dunkelheit verwendet. Die Leuchten werden zusätzlich zu den immer vorhandenen Begrenzungsleuchten eingesetzt, um die Aufmerksamkeit auf die Fahrzeugumrisse zu lenken. Teilweise werden sie auch Positionsleuchte genannt. So kann nachts im Straßenverkehr bereits aus größerer Entfernung rechtzeitig erkannt werden, dass man sich besonders massigen Fahrzeugen wie Lkw, Auflieger oder Anhänger nähert. Der ankommende Fahrer kann sich so in vollem Umfang auf evtl. geänderte Fahrsituationen einstellen. Eingesetzt wird in allen neueren Fahrzeugen die moderne, stromsparende und besonders langlebige LED-Technik.
Gesetzliche Vorschriften zu normalen bzw. LED Umrissleuchten
LED Umrissleuchten müssen nach vorne weiß und nach hinten rot leuchten, und werden gleichzeitig mit der Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet. Näheres zu Umrissleuchten regelt der §51b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), wie z.B.:
- Umrissleuchten sind bei Transportern oder Lkw in Breiten ab 1,8 m bis 2,09 m zulässig
- Ab einer Fahrzeugbreite von 2,10 m sind sie Vorschrift
- Bei Breiten unter 1,80 m sind sie verboten.
- Für Land- und forstwirtschaftliche Zugfahrzeuge und ihre Anhänger sind keine Umrissleuchten erforderlich.
- Der Abstand zur Begrenzungs- bzw. Schlussleuchte muss mehr als 200 mm betragen.
- Umrissleuchten dürfen nur vorn oder hinten am Fahrzeug verbaut werden.
- Näheres zur Positionierung, Anbau und Stückzahl von Umrissleuchten regelt die ECE-R48 §6.13. Die Leuchten sollten auf jeden Fall möglichst hoch an der Front und am Heck am äußersten Punkt der Karosse (entsprechend den hier vorhandenen Vorschriften) verbaut werden.
- Es müssen je zwei Stück an Front und Heck eingebaut werden. Optional sind jeweils zwei zusätzliche Leuchten erlaubt.
Umrissleuchten für Lkw
Umrissleuchten an Lkw sind bei einer Lkw- oder Anhänger-Breite ab 2,10 m gesetzlich vorgeschrieben. Besonders in der Dunkelheit dienen die Umrissleuchten der Sicherheit für die anderen Verkehrsteilnehmer. So ist bei Dunkelheit sofort zu erkennen, ob ein großer Verkehrsteilnehmer entgegenkommt bzw. vor einem fährt.
Umrissleuchten für kleinere Fahrzeuge
Ab einer Fahrzeugbreite von 1,80 m ist diese Art der Beleuchtung auch für Klein-Lkws oder entsprechende Anhänger erlaubt. Das betrifft auch maßlich passende Pkw-Anhänger.
Begrenzungsleuchten bei Anhänger und LKW
Die Begrenzungsleuchten sind bei allen Kraftfahrzeugen gesetzliche Pflicht. Ausgenommen sind Motorräder und Fahrzeugabmessungen in der Breite von maximal 1 m. Die Begrenzungsleuchte erfüllt oftmals auch die Funktion des Standlichtes. Gesetzliche Vorschriften finden sich hier unter der ECE-R48 §6.9 + 6.10. Moderne LED haben sich auch hier durchgesetzt. LED Begrenzungsleuchten sind stromsparend, hell und langlebig. Lkw Begrenzungsleuchten LED müssen normalerweise innerhalb eines Fahrzeuglebens nicht ersetzt werden.
Wo und wie werden Begrenzungsleuchten angebracht?
Begrenzungsleuchten LED oder in normaler Technik werden immer an der Fahrzeugfront angebracht. Zwei Stück sind erlaubt. Die Lichtfarbe muss weiß sein. Die Anbaubreite sowie die Anbauhöhe werden genau in der ECE-R48 § 6.9.4.1/4.2 definiert.
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Umrissleuchten & Begrenzungsleuchten
(15)Unsere Umrissleuchten haben den Zweck, die maximale Breite Ihres Fahrzeuges auch bei Dunkelheit deutlich anzuzeigen. Die LED Umrissleuchten ergänzen bei Lkw oder Anhängern die gesetzlich vorgeschriebenen Begrenzungsleuchten und Seitenleuchten. Für bestimmte Fahrzeugbreiten sind Umrissleuchten zwingend vorgeschrieben. Die Leuchten müssen in Fahrtrichtung weiß und nach hinten rot leuchten. Die Begrenzungsleuchten hingegen werden an der Front (weiß leuchtend) angebracht. Wir führen die Umrissleuchten und die Begrenzungsleuchten in den Ausführungen LED oder Glühlampe - allesamt mit dem notwendigen E-Prüfzeichen und bestem Preis-Leistungs-Verhältnis.