Wann und in welcher Form sind Seitenmarkierungsleuchten vorgeschrieben?
Seitenmarkierungsleuchten für Lkw sind gesetzlich durch die Regelung ECE-R48 6.18 und ECE-R91 für Fahrzeuglängen über 6 m vorgeschrieben. Das gilt gleichermaßen für Lkw-Zugfahrzeuge und Lkw-Anhänger. Von der Regelung ausgenommen sind Fahrgestelle mit Fahrerhaus wie zum Beispiel Zugmaschinen für Auflieger oder land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Bei Fahrzeuglängen unter 6 m ist die Verwendung von LED Seitenmarkierungsleuchten möglich, aber keine Pflicht.
Die Farbe der Seitenbegrenzungsleuchten muss sowohl bei aktiven Leuchten, wie auch bei passiven Rückstrahlern gelb bzw. gelb-orange sein. Diese Reflektor-Funktion wirft auftreffendes Licht als Warneffekt zurück. Diese rückleuchtende Fläche kann in der Seitenmarkierungsleuchte entsprechend integriert sein. Das Einschalten der Seitenbegrenzungsleuchten muss mit der Fahrzeugbeleuchtung parallel erfolgen.
Verbaute gelbe LED Seitenmarkierungsleuchten oder Glühlampen-Begrenzungsleuchten müssen ein E-Prüfzeichen besitzen und damit gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung wird normalerweise in das Abdeckglas eingeprägt. Seitenbegrenzungsleuchten müssen seitlich am Fahrzeug im waagerechten Anbau montiert werden. Ein senkrechter Anbau ist nicht erlaubt.
Die Technik von Seitenmarkierungsleuchten
Unsere Seitenbegrenzungsleuchten sind in der Leuchtmittelausführung LED oder Glühlampe erhältlich. Die LED-Technik ist der aktuelle technische Stand bei den Seitenmarkierungsleuchten, da LED sehr langlebig und stromsparend sind. Darüber hinaus strahlen die LED Seitenmarkierungsleuchten strahlen hell und die seitliche Lichtabstrahlung wird durch zusätzlich eingebaute Abstrahl-Reflektoren noch verstärken. Durch die wasserdichte Leuchten-Bauart unserer LED Seitenbegrenzungsleuchten sowie deren hochwertigen LED müssen sie im kompletten Fahrzeugleben normalerweise nicht erneuert werden. Diese LED-Begrenzungsleuchten sind in 12 oder 24 Volt Ausführungen erhältlich.
Seitenmarkierungsleuchten für Lkw (über 6 m Gesamtlänge)
In diesem Fahrzeug-Längenbereich sind Seitenmarkierungsleuchten gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso ist die Positionierung der Begrenzungsleuchte vorgeschrieben:
- Vom Frontende des LKW muss nach maximal 3 m die erste Begrenzungsleuchte montiert sein. Der weitere Abstand nachfolgender Leuchten darf maximal 3 m sein. Die letzte Richtung Heck montierte Leuchte darf maximal 1 m vom Heckende entfernt sein. So sind bei einer Fahrzeuglänge von 6-7 m mindestens 3 Stück Seitenbegrenzungsleuchten für LKW notwendig.
- Die Anbauhöhe muss mindesten 250 mm, aber maximal 1500 mm betragen. In definierten Ausnahmefällen sind auch 2100 mm erlaubt.
- Ausgenommen sind Zugmaschinen für Auflieger, oder land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
Seitenmarkierungsleuchten für Fahrzeuge unter 6 m Gesamtlänge
Im Vergleich zu Fahrzeug- oder Anhänger-Längen über 6 m ist hier der Einbau von Begrenzungsleuchten freiwillig, d.h. nicht gesetzlich vorgeschrieben. Beim Einbau am Kfz oder am Anhänger gelten jedoch die gleichen Einbauvorschriften für Begrenzungsleuchten wie bei den erwähnten Fahrzeuglängen über 6 m.
Seitenmarkierungsleuchten für Anhänger
Für Lkw-Anhänger über 6 m Länge sind Seitenmarkierungsleuchten - wie oben erwähnt - gesetzlich vorgeschrieben. Bei Anhängern unter 6 m Länge gilt eine Regelung, die sich an der Breite der Anhänger orientiert:
- Anhänger bis 1,80 m Breite dürfen nicht mit seitlicher Beleuchtung ausgerüstet sein.
- Anhänger mit Breiten 1,81 m bis 2,09 m können mit seitlicher Beleuchtung versehen werden.
- Anhänger ab 2,10 m Breite müssen mit Seitenbegrenzungsleuchten ausgerüstet sein. Ausgenommen sind hier land- und forstwirtschaftliche Anhänger.
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Seitenmarkierungsleuchte
(16)ProLux Seitenmarkierungsleuchten, auch Seitenbegrenzungsleuchten genannt, dienen der seitlichen Beleuchtung eines Fahrzeuges, wie Lkw oder Anhänger. Die Begrenzungsleuchten sorgen bei Dunkelheit für die Erkennung des Fahrzeuges, und gleichzeitig dessen Größeneinschätzung. Damit erhöht diese, an das Standlicht gekoppelte Beleuchtung, die Sicherheit im Straßenverkehr! Denn gerade Fahrzeuge wie große Lkw mit Anhänger werden dadurch schneller und besser von anderen Verkehrsteilnehmern erkannt. Als Leuchtmittel sind für die Seitenmarkierungsleuchten moderne LED oder normale Glühlampen in gelb bzw. orange verfügbar. Neben den Seitenbegrenzungsleuchten gibt es auch noch die Umrissleuchten. Diese sind eine sinnvolle Ergänzung zur LED Seitenmarkierungsleuchte.